Verpflichtungen des Arbeitgebers
Zuzahlungen auch zur Privaten Krankenversicherung
Zuzahlung des Arbeitgebers zur Krankenversicherung
4. Ich bin Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse. Muss mein Arbeitgeber einen Teil der Beiträge bezahlen?
Ja, Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, einen Teil des Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung für Sie zu entrichten. Der Anteil des Arbeitgebers für die gesetzliche Krankenkasse liegt bei 50 Prozent des gesamten Beitrages. Aus der Lohnabrechnung können Sie entnehmen, wie hoch der derzeitige Beitragssatz Ihrer Krankenversicherung ist. Der Anteil des Arbeitgebers und Ihr eigener Anteil werden direkt an die gesetzliche Krankenversicherung weitergeleitet.
Zuzahlung des Arbeitgebers für die private Krankenversicherung
5. Ich besitze eine private Krankenversicherung. Muss mein Arbeitgeber einen Teil der Beiträge bezahlen?
Ja, auch für eine private Krankenversicherung ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen bestimmten Teil beizutragen. Hierdurch soll vermieden werden, dass jemandem, der eine PKV besitzt, Nachteile gegenüber demjenigen entstehen, der in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist.
Der Arbeitgeber übernimmt wie in der gesetzlichen Krankenversicherung auch, die hälftigen Kosten für die private, bis zu einem bestimmten Höchstsatz, der für die gesetzliche Krankenversicherung festgelegt ist.
Die Höhe der Zuzahlung des Arbeitgebers zur gesetzlichen und für die private Krankenversicherung.
6. Wie hoch ist der Anteil der Zuzahlung meines Arbeitgebers für meine gesetzliche oder die private Krankenversicherung?
Generell übernimmt Ihr Arbeitgeber die hälftigen Kosten für die Krankenversicherung, egal, ob Sie in einer gesetzlichen versichert sind oder eine PKV haben. Allerdings muss der Arbeitgeber nur bis zu einem bestimmten Höchstsatz für die private Krankenversicherung leisten, der in Deutschland derzeit bei 299,07 € liegt und sich aus 262,50 € für die Krankenversicherung und 36,57 € für die Pflegeversicherung zusammensetzt.
Der in Sachsen gültige Höchstsatz liegt derzeit bei 269,85 €. Er setzt sich aus 252,04 € für die Krankenversicherung und 17,81 € für die Pflegeversicherung zusammen.
Liegt der Beitragssatz über der maximalen Zuzahlung des Arbeitgebers, egal, ob es sich um eine gesetzliche oder private Krankenkasse handelt, so müssen Sie die übrigen Kosten selber tragen.
Da der Arbeitgeber auch für die private Krankenversicherung dazu zahlen muss, kann es sich durchaus lohnen, eine PKV abzuschließen. Schließlich bietet eine solche private Krankenversicherung durchaus sehr viele Vorteile für den Versicherungsnehmer.
Bitte lesen Sie hier weiter:
Krankenversicherung FAQ Teil3